MBA‑Verordnung 2006: Zulassung privater Lehrgänge „Project and Business Development“
Verordnung vom 13.12.2006Zusammenfassung
Die 2006 erlassene MBA‑Verordnung erlaubt der Nausner & Nausner Consulting GmbH in Graz, zwei Varianten des Lehrgangs „Project and Business Development“ als universitäre Programme zu führen und dafür die Titel „Akademische/r Project and Business Developer(in)“ bzw. den MBA‑Grad zu verleihen. Gültig von 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/13/2006XXIII
Bildung
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die 2006 erlassene MBA‑Verordnung erlaubt der Nausner & Nausner Consulting GmbH in Graz, zwei Varianten des Lehrgangs „Project and Business Development“ als universitäre Programme zu führen und dafür die Titel „Akademische/r Project and Business Developer(in)“ bzw. den MBA‑Grad zu verleihen. Gültig von 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Nausner & Nausner Consulting GmbH ist berechtigt, den zweisemestrigen Lehrgang „Project and Business Development“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und die Titel „Akademische/r Project and Business Developer(in)“ zu verleihen.
- Für den viersemestrigen Lehrgang darf die gleiche Firma ebenfalls den Titel „Lehrgang universitären Charakters“ führen und den akademischen Grad „Master of Business Administration (Project and Business Development)“, kurz MBA, an die Absolvent:innen verleihen.
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