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Urkundenarchivverordnung 2007 – Regelungen für elektronische Urkunden
Verordnung vom 18.12.2006

Zusammenfassung

Die Urkundenarchivverordnung 2007 legt fest, wie elektronische Urkunden von öffentlichen Körperschaften archiviert, signiert und Gerichten übermittelt werden dürfen.
Bundesministerium für Justiz12/18/2006XXIII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Urkundenarchivverordnung 2007 legt fest, wie elektronische Urkunden von öffentlichen Körperschaften archiviert, signiert und Gerichten übermittelt werden dürfen.

Schwerpunkte

  • Elektronische Urkunden können dem Gericht entweder als Anhang mit Archivsignatur oder über einen eindeutigen Identifikationsbegriff übermittelt werden.
  • Zulässige Dokumentformate sind nur TIFF und PDF; das Signaturformat muss XML‑DSig sein. TIFF‑Dateien, die nach dem 31. Dezember 2009 erstellt wurden, dürfen nicht mehr ins Archiv eingestellt werden.
Dokumente (PDFs)
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Gastinger Karin, Mag.

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