Zusammenfassung
Die Urkundenarchivverordnung 2007 legt fest, wie elektronische Urkunden von öffentlichen Körperschaften archiviert, signiert und Gerichten übermittelt werden dürfen.Bundesministerium für Justiz12/18/2006XXIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Urkundenarchivverordnung 2007 legt fest, wie elektronische Urkunden von öffentlichen Körperschaften archiviert, signiert und Gerichten übermittelt werden dürfen.Schwerpunkte
- Elektronische Urkunden können dem Gericht entweder als Anhang mit Archivsignatur oder über einen eindeutigen Identifikationsbegriff übermittelt werden.
- Zulässige Dokumentformate sind nur TIFF und PDF; das Signaturformat muss XML‑DSig sein. TIFF‑Dateien, die nach dem 31. Dezember 2009 erstellt wurden, dürfen nicht mehr ins Archiv eingestellt werden.
Dokumente (PDFs)
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