Bundesministerium für Justiz12/18/2006XXIII
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung 482/2006 erweitert den elektronischen Rechtsverkehr: Sie erlaubt digitale Eingaben und Beilagen, legt technische Standards fest, verlangt verschlüsselte Übertragungen und digitale Signaturen sowie besondere Regeln für das Firmenbuchverfahren.Schwerpunkte
- Alle Eingaben und Beilagen können nun nach den technischen Vorgaben der Verordnung elektronisch eingereicht werden.
- Elektronische Auszüge aus Firmenbuch‑ und Grundbuchdaten müssen mit einer Justiz‑Signatur versehen werden, um ihre Echtheit zu garantieren.
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