<!--[-->Bundesverordnung zur Pauschalvergütung von Rechtsanwält*innen für lange Verfahren (2004)<!--]-->
Bundesverordnung zur Pauschalvergütung von Rechtsanwält*innen für lange Verfahren (2004) Verordnung vom 12/18/2006
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Bundesministerium für Justiz12/18/2006XXIII
Justiz
Finanzen
Rechtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2004 insgesamt 525 382,25 Euro als Pauschalvergütung an Rechtsanwält*innen zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.

Schwerpunkte

  • Der Bund zahlt nach § 47 Abs. 5 RAO eine gesonderte Pauschalvergütung für lange Verfahren.
  • Die Vergütung gilt für Rechtsanwält*innen, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
Dokumente (PDFs)
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Gastinger Karin, Mag.




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