Bundesverordnung zur Pauschalvergütung von Rechtsanwält*innen für lange Verfahren (2004)
Verordnung vom 18.12.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2004 insgesamt 525 382,25 Euro als Pauschalvergütung an Rechtsanwält*innen zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Bundesministerium für Justiz12/18/2006XXIII
Justiz
Finanzen
Rechtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2004 insgesamt 525 382,25 Euro als Pauschalvergütung an Rechtsanwält*innen zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Schwerpunkte
- Der Bund zahlt nach § 47 Abs. 5 RAO eine gesonderte Pauschalvergütung für lange Verfahren.
- Die Vergütung gilt für Rechtsanwält*innen, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
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