<!--[-->Änderung der GAP‑Beihilfen‑Verordnung (2006)<!--]-->
Änderung der GAP‑Beihilfen‑Verordnung (2006) Verordnung vom 12/18/2006
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/18/2006XXIII
Umwelt
Landwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ändert die GAP‑Beihilfen‑Verordnung: Sie legt Mindestflächen für Obstgärten fest, beschränkt pro Vegetationsperiode die Anbaumöglichkeit auf eine Kulturart und führt Sonderregelungen für Milchbetriebe und stillgelegte Flächen ein.

Schwerpunkte

  • Die Mindestantragsfläche für einen Obstgarten beträgt mindestens 0,25 ha; bei Walnüssen müssen mindestens 100 Bäume pro Hektar gepflanzt werden.
  • Während einer Vegetationsperiode darf auf der Anbaufläche nur eine Kulturart angebaut und beantragt werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.