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2. Änderung der INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2005 – neue Kontrollaufgaben und Flächengrößen‑Vorgabe
Verordnung vom 18.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 485/2006 ergänzt die INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2005, legt neue Zuständigkeiten für Kontrollen fest und definiert eine Mindestfläche von 0,10 ha für förderfähige landwirtschaftliche Flächen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/18/2006XXIII
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 485/2006 ergänzt die INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2005, legt neue Zuständigkeiten für Kontrollen fest und definiert eine Mindestfläche von 0,10 ha für förderfähige landwirtschaftliche Flächen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 2b legt fest, dass ab 2007 die AMA für die Kontrolle der Grundanforderungen nach Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 zuständig ist.
  • Der Landeshauptmann übernimmt Kontrollen zu bestimmten Unterpunkten (a‑d) des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, wobei er bei Bedarf autorisierte Einrichtungen einbeziehen kann.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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