Bundesministerium für Inneres12/18/2006XXIII
E‑Government
Verwaltungsrecht
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 passt Jahreszahlen und strukturelle Details der Support‑Unit Zentrales Melderegister an, erweitert die Anlage um neue Texte, Tabellen und Kosten‑ bzw. Erlöspositionen und stärkt damit das österreichische E‑Government.Schwerpunkte
- Das Jahr 2006 wird in § 2 durch das Jahr 2010 ersetzt, sodass die Gültigkeit der Regelung bis 2010 verlängert wird.
- In § 11 Abs. 1 wird das Jahr 2007 durch das Jahr 2011 ersetzt, wodurch die Frist für bestimmte Maßnahmen um vier Jahre verlängert wird.
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