<!--[-->Änderung der Betriebsprämie‑Verordnung: neue Meldefristen, flexible Übertragung und freiwillige Abtretung<!--]-->
Änderung der Betriebsprämie‑Verordnung: neue Meldefristen, flexible Übertragung und freiwillige Abtretung
Verordnung vom 18.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 3. Änderung der Betriebsprämie‑Verordnung legt neue Meldefristen für die Übertragung von Zahlungsansprüchen fest, erlaubt jederzeitige Übertragungen bei Betriebswechsel und führt die freiwillige Abtretung von nicht genutzten Ansprüchen an die nationale Reserve ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/18/2006XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 3. Änderung der Betriebsprämie‑Verordnung legt neue Meldefristen für die Übertragung von Zahlungsansprüchen fest, erlaubt jederzeitige Übertragungen bei Betriebswechsel und führt die freiwillige Abtretung von nicht genutzten Ansprüchen an die nationale Reserve ein.

Schwerpunkte

  • Übertragungen von Zahlungsansprüchen müssen zwischen dem 16. September und dem 15. Mai für das kommende Antragsjahr bei der zuständigen Landwirtschaftskammer angezeigt werden.
  • Im Rahmen von Betriebsübertragungen können Zahlungsansprüche jederzeit mittels eines AMA‑Formblatts übertragen werden, wobei die Frist aus der INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung zu beachten ist.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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