Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/18/2006XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 5. Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung verkürzt einige Meldefristen, fügt neue Kennzeichnungspflichten (Geschlecht, Ohrmarkennummer der Mutter) hinzu und verlängert Aufbewahrungsfristen für Unterlagen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2007.Schwerpunkte
- Die Frist, innerhalb derer bestimmte Meldungen zu erfolgen haben, wird von 30 auf 20 Tage verkürzt.
- Das Geschlecht des Tieres muss künftig angegeben werden.
Dokumente (PDFs)
