<!--[-->5. Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 1998<!--]-->
5. Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 1998 Verordnung vom 12/18/2006
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/18/2006XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die 5. Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung verkürzt einige Meldefristen, fügt neue Kennzeichnungspflichten (Geschlecht, Ohrmarkennummer der Mutter) hinzu und verlängert Aufbewahrungsfristen für Unterlagen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2007.

Schwerpunkte

  • Die Frist, innerhalb derer bestimmte Meldungen zu erfolgen haben, wird von 30 auf 20 Tage verkürzt.
  • Das Geschlecht des Tieres muss künftig angegeben werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.