Zusammenfassung
Die 5. Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung verkürzt einige Meldefristen, fügt neue Kennzeichnungspflichten (Geschlecht, Ohrmarkennummer der Mutter) hinzu und verlängert Aufbewahrungsfristen für Unterlagen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2007.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/18/2006XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 5. Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung verkürzt einige Meldefristen, fügt neue Kennzeichnungspflichten (Geschlecht, Ohrmarkennummer der Mutter) hinzu und verlängert Aufbewahrungsfristen für Unterlagen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2007.Schwerpunkte
- Die Frist, innerhalb derer bestimmte Meldungen zu erfolgen haben, wird von 30 auf 20 Tage verkürzt.
- Das Geschlecht des Tieres muss künftig angegeben werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.