Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/20/2006XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 113. Änderung der Arzneitaxe legt ab dem 1. Jänner 2007 neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und deren Gefäße fest und ergänzt die Verordnung um einen neuen Paragraphen, der das Inkrafttreten regelt.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt der Arzneitaxe einen neuen Paragraphen 31 hinzu, der das Inkrafttreten der geänderten Anlage B zum 1. Jänner 2007 regelt.
- In Anlage B werden die Preisansätze für über 200 Arzneimittel (z. B. Acaciae gummi, Aceton, Allantoin) und deren Gefäße neu festgelegt.
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