Änderung der Verordnung zum Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang
Verordnung vom 20.12.2006Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Rechtsgrundlage des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, führt eine Flexibilisierungsklausel ein und legt neue Qualitäts‑ sowie Finanzziele fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/20/2006XXIII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Rechtsgrundlage des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, führt eine Flexibilisierungsklausel ein und legt neue Qualitäts‑ sowie Finanzziele fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung passt verschiedene Paragraphen an, führt die Flexibilisierungsklausel ein und legt neue Zielvorgaben für das Bundesinstitut fest.
- Das Institut soll als Kompetenzzentrum für lebensbegleitendes Lernen fungieren und qualitativ hochwertige Weiterbildungsprogramme entwickeln.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.