Änderung der Verordnung zum Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang Verordnung vom 12/20/2006
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/20/2006XXIII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Rechtsgrundlage des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, führt eine Flexibilisierungsklausel ein und legt neue Qualitäts‑ sowie Finanzziele fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung passt verschiedene Paragraphen an, führt die Flexibilisierungsklausel ein und legt neue Zielvorgaben für das Bundesinstitut fest.
- Das Institut soll als Kompetenzzentrum für lebensbegleitendes Lernen fungieren und qualitativ hochwertige Weiterbildungsprogramme entwickeln.
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