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Änderung der Verordnung zum Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang
Verordnung vom 20.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung modernisiert die Rechtsgrundlage des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, führt eine Flexibilisierungsklausel ein und legt neue Qualitäts‑ sowie Finanzziele fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/20/2006XXIII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung modernisiert die Rechtsgrundlage des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, führt eine Flexibilisierungsklausel ein und legt neue Qualitäts‑ sowie Finanzziele fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung passt verschiedene Paragraphen an, führt die Flexibilisierungsklausel ein und legt neue Zielvorgaben für das Bundesinstitut fest.
  • Das Institut soll als Kompetenzzentrum für lebensbegleitendes Lernen fungieren und qualitativ hochwertige Weiterbildungsprogramme entwickeln.
Dokumente (PDFs)
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Gehrer Elisabeth

ÖVP


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