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MBA‑Verordnung: Bezeichnung von Lehrgängen und Titeln im Sozialmanagement Verordnung vom 12/21/2006
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/21/2006XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Arge Bildungsmanagement in Wien, den Ausbildungs‑ und Masterlehrgang „Unternehmerisches und Soziales Management“ als Lehrgang universitären Charakters zu führen und die Abschlüsse mit den Titeln „Akademische Sozialmanagerin / Akademischer Sozialmanager“ bzw. dem Grad „MBA (Sozialmanagement)“ auszuzeichnen. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Arge Bildungsmanagement darf den Ausbildungslehrgang „Unternehmerisches und Soziales Management“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und die Abschlüsse mit den Titeln „Akademische Sozialmanagerin“ bzw. „Akademischer Sozialmanager“ ausstatten.
  • Der Masterlehrgang „Unternehmerisches und Soziales Management“ darf ebenfalls als Lehrgang universitären Charakters geführt werden; die Absolvent*innen erhalten den akademischen Grad „Master of Business Administration (Sozialmanagement)“, abgekürzt MBA.
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