Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/21/2006XXIII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Europäische Union
Zusammenfassung
Die Verordnung 496/2006 ergänzt die Kosmetikverordnung um neue chemische Stoffe für Haarfärbemittel, integriert EU‑Richtlinien und erlaubt eine Übergangsfrist bis zum 30. März 2007 für Produkte, die noch nicht den neuen Vorgaben entsprechen.Schwerpunkte
- Hersteller dürfen Kosmetika, die noch nicht den aktuellen Vorgaben entsprechen, aber nach den alten Bestimmungen für Stoffe der Nummer 419 hergestellt werden, bis zum 30. März 2007 produzieren und in Verkehr bringen.
- Der bisherige § 5 Abs. 4 wird vollständig gestrichen, sodass die dortige Regelung entfällt.
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