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Einheitsmengen für Flachs‑ und Hanffasern 2006/2007
Verordnung vom 21.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 die Standardmenge (Einheitsmenge) für Flachs‑ und Hanffasern fest: 900 kg/ha für lange Flachsfasern, 1 500 kg/ha für kurze Flachsfasern und 2 000 kg/ha für Hanffasern.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/21/2006XXIII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 die Standardmenge (Einheitsmenge) für Flachs‑ und Hanffasern fest: 900 kg/ha für lange Flachsfasern, 1 500 kg/ha für kurze Flachsfasern und 2 000 kg/ha für Hanffasern.

Schwerpunkte

  • Die Einheitsmenge für lange Flachsfasern wird auf 900 kg pro Hektar festgesetzt.
  • Die Einheitsmenge für kurze Flachsfasern wird auf 1 500 kg pro Hektar festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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