Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 die Standardmenge (Einheitsmenge) für Flachs‑ und Hanffasern fest: 900 kg/ha für lange Flachsfasern, 1 500 kg/ha für kurze Flachsfasern und 2 000 kg/ha für Hanffasern.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/21/2006XXIII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 die Standardmenge (Einheitsmenge) für Flachs‑ und Hanffasern fest: 900 kg/ha für lange Flachsfasern, 1 500 kg/ha für kurze Flachsfasern und 2 000 kg/ha für Hanffasern.Schwerpunkte
- Die Einheitsmenge für lange Flachsfasern wird auf 900 kg pro Hektar festgesetzt.
- Die Einheitsmenge für kurze Flachsfasern wird auf 1 500 kg pro Hektar festgesetzt.
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