<!--[-->Kennzeichnungspflicht für Gentechnik‑Erzeugnisse<!--]-->
Kennzeichnungspflicht für Gentechnik‑Erzeugnisse
Verordnung vom 10.01.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Hersteller und Händler, alle Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, klar zu kennzeichnen, außer für bestimmte Ausnahmen wie Saatgut oder Arzneimittel.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/10/2006XXII
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Hersteller und Händler, alle Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, klar zu kennzeichnen, außer für bestimmte Ausnahmen wie Saatgut oder Arzneimittel.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Erzeugnisse, die GVO enthalten und deren Inverkehrbringen nach dem Gentechnikgesetz erlaubt ist.
  • Ausgenommen sind GVO‑Lebens‑ und Futtermittel, Saatgut, Arzneimittel und Produkte mit einem unbeabsichtigten GVO‑Anteil von höchstens 0,9 %.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.