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Änderung der Getreide‑Interventionsverordnung 2004 (Gebühren & Kontaminantentest) Verordnung vom 2/8/2006
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/8/2006XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Getreide‑Interventionsverordnung: Der Verwaltungsbetrag steigt auf 25 Euro, ein Pauschalbetrag von 75 Euro wird für Rücktritte eingeführt und ein neuer § 8a regelt Kontaminanten‑Tests und Gegenproben.

Schwerpunkte

  • Der Betrag für Verwaltungsaufwand bei Getreideinterventionen wird von 15 Euro auf 25 Euro erhöht.
  • Ein Pauschalbetrag von 75 Euro wird für Anbieter festgelegt, die nach Ausstellung des EKSS vom Vertrag zurücktreten oder die Liefermenge reduzieren.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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