<!--[-->Änderung der Messkonzept‑Verordnung zum Immissionsschutzgesetz – Luft<!--]-->
Änderung der Messkonzept‑Verordnung zum Immissionsschutzgesetz – Luft
Verordnung vom 21.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 500/2006 erweitert das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz – Luft, legt neue Mindestzahlen an Messstellen pro Bundesland fest und definiert zusätzliche Schadstoffe wie Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die künftig gemessen werden müssen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/21/2006XXIII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung 500/2006 erweitert das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz – Luft, legt neue Mindestzahlen an Messstellen pro Bundesland fest und definiert zusätzliche Schadstoffe wie Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die künftig gemessen werden müssen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert das Messkonzept um weitere Schadstoffe, darunter Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
  • Für jedes Bundesland wird eine Mindestanzahl an Messstellen festgelegt, die in Tabelle 1 detailliert aufgeführt ist.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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