Zusammenfassung
Die Verordnung 500/2006 erweitert das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz – Luft, legt neue Mindestzahlen an Messstellen pro Bundesland fest und definiert zusätzliche Schadstoffe wie Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die künftig gemessen werden müssen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/21/2006XXIII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 500/2006 erweitert das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz – Luft, legt neue Mindestzahlen an Messstellen pro Bundesland fest und definiert zusätzliche Schadstoffe wie Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die künftig gemessen werden müssen.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert das Messkonzept um weitere Schadstoffe, darunter Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
- Für jedes Bundesland wird eine Mindestanzahl an Messstellen festgelegt, die in Tabelle 1 detailliert aufgeführt ist.
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