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Änderung der generellen Bewilligungs‑Verordnung: neue Gerätetypen & SNG‑Meldepflicht
Verordnung vom 22.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 22. Dezember 2006 ergänzt Tabelle 2 der generellen Bewilligungs‑Verordnung um zahlreiche neue Funkgeräte und legt Meldepflichten für SNG‑Anlagen fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/22/2006XXIII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 22. Dezember 2006 ergänzt Tabelle 2 der generellen Bewilligungs‑Verordnung um zahlreiche neue Funkgeräte und legt Meldepflichten für SNG‑Anlagen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung aktualisiert Tabelle 2 der generellen Bewilligungs‑Verordnung und fügt zahlreiche neue Gerätetypen sowie deren jeweilige Gültigkeitsdaten ein.
  • Für SNG‑Funkanlagen müssen Betreiber vor Inbetriebnahme Standortdaten (nach WGS84), Betriebszeiten und technische Merkmale schriftlich bei der Fernmeldebehörde melden.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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