Änderung der generellen Bewilligungs‑Verordnung: neue Gerätetypen & SNG‑Meldepflicht
Verordnung vom 22.12.2006Zusammenfassung
Die Verordnung vom 22. Dezember 2006 ergänzt Tabelle 2 der generellen Bewilligungs‑Verordnung um zahlreiche neue Funkgeräte und legt Meldepflichten für SNG‑Anlagen fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/22/2006XXIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 22. Dezember 2006 ergänzt Tabelle 2 der generellen Bewilligungs‑Verordnung um zahlreiche neue Funkgeräte und legt Meldepflichten für SNG‑Anlagen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung aktualisiert Tabelle 2 der generellen Bewilligungs‑Verordnung und fügt zahlreiche neue Gerätetypen sowie deren jeweilige Gültigkeitsdaten ein.
- Für SNG‑Funkanlagen müssen Betreiber vor Inbetriebnahme Standortdaten (nach WGS84), Betriebszeiten und technische Merkmale schriftlich bei der Fernmeldebehörde melden.
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