Änderung der Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung – Anhangsergänzung
Verordnung vom 22.12.2006Zusammenfassung
Die Verordnung vom 22. Dezember 2006 ergänzt den Anhang der Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung um viele neue Einträge mit Kennnummern, Ausgabedaten und Notifikationsnummern. Sie beruft sich auf § 4 des FTEG und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/22/2006XXIII
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 22. Dezember 2006 ergänzt den Anhang der Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung um viele neue Einträge mit Kennnummern, Ausgabedaten und Notifikationsnummern. Sie beruft sich auf § 4 des FTEG und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 4 des Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).
- Der Anhang der Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung wird um zahlreiche neue Einträge aus verschiedenen Kategorien (z. B. Amateurfunk, Diverse Funknetze, Flugfunk) erweitert.
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