Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2007 feste Vergütungssätze für die Arbeitsstunden von Strafgefangenen fest – von € 4,59 bis € 6,88 je nach Tätigkeit – und hebt die frühere Regelung von 2005 auf.Bundesministerium für Justiz12/22/2006XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2007 feste Vergütungssätze für die Arbeitsstunden von Strafgefangenen fest – von € 4,59 bis € 6,88 je nach Tätigkeit – und hebt die frühere Regelung von 2005 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fünf feste Vergütungssätze fest, die je nach Art der Arbeit von € 4,59 bis € 6,88 pro Stunde reichen.
- Die Verordnung basiert auf den §§ 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes, die die Grundsätze für die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen festlegen.
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