Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bewährungshelfer – 58 € pro Schützling
Verordnung vom 22.12.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt eine monatliche Aufwandsentschädigung von 58 Euro pro Schützling für ehrenamtliche Bewährungshelfer fest und tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft, wobei die frühere Regelung von 2005 aufgehoben wird.Bundesministerium für Justiz12/22/2006XXIII
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt eine monatliche Aufwandsentschädigung von 58 Euro pro Schützling für ehrenamtliche Bewährungshelfer fest und tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft, wobei die frühere Regelung von 2005 aufgehoben wird.Schwerpunkte
- Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt 58 Euro pro betreutem Schützling.
- Die vorherige Verordnung aus dem Jahr 2005 wird aufgehoben, bleibt aber für Fälle vor dem 1. Jänner 2007 wirksam.
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