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Festsetzung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2007
Verordnung vom 22.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2007 eine monatliche Ausgleichstaxe von 209 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person fest, basierend auf § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/22/2006XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2007 eine monatliche Ausgleichstaxe von 209 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person fest, basierend auf § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Ausgleichstaxe beträgt 209 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person im Jahr 2007.
  • Die Regelung beruht auf § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, das die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichstaxe festlegt.
Dokumente (PDFs)
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Haubner Ursula

BZÖ


4 - Oberösterreich



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