Mitwirkung der Stadtgemeinde Deutschlandsberg bei Grundwertfeststellung für das Finanzamt
Verordnung vom 27.12.2006Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt Mitarbeitenden der Stadtgemeinde Deutschlandsberg, als Organe des Finanzamts bei der Ermittlung von Einheitswerten für Grundstücke und Betriebsgrundstücke mitzuwirken. Die Mitwirkung ist auf Objekte beschränkt, die vollständig im Gemeindegebiet liegen, und bestimmte Grundstücksarten sind ausgenommen.Bundesministerium für Finanzen12/27/2006XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt Mitarbeitenden der Stadtgemeinde Deutschlandsberg, als Organe des Finanzamts bei der Ermittlung von Einheitswerten für Grundstücke und Betriebsgrundstücke mitzuwirken. Die Mitwirkung ist auf Objekte beschränkt, die vollständig im Gemeindegebiet liegen, und bestimmte Grundstücksarten sind ausgenommen.Schwerpunkte
- Mitarbeitende der Stadtgemeinde Deutschlandsberg dürfen als Organe des Finanzamts bei der Ermittlung von Einheitswerten für Grundstücke und Betriebsgrundstücke mitwirken.
- Die Mitwirkung ist nur für wirtschaftliche Einheiten bzw. Betriebsgrundstücke zulässig, die vollständig im Gebiet der Stadt liegen.
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