Mitwirkungsverordnung für die Gemeinde Unterpremstätten bei der Einheitsbewertung
Verordnung vom 27.12.2006Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Mitarbeitende der Gemeinde Unterpremstätten als Vertreter des Finanzamtes Graz‑Umgebung bei der Feststellung von Einheitswerten für Grund‑ und Betriebsgrundstücke tätig werden. Die Mitwirkung ist auf Objekte beschränkt, die vollständig im Gemeindegebiet liegen, und endet am 31. Dezember 2008.Bundesministerium für Finanzen12/27/2006XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Mitarbeitende der Gemeinde Unterpremstätten als Vertreter des Finanzamtes Graz‑Umgebung bei der Feststellung von Einheitswerten für Grund‑ und Betriebsgrundstücke tätig werden. Die Mitwirkung ist auf Objekte beschränkt, die vollständig im Gemeindegebiet liegen, und endet am 31. Dezember 2008.Schwerpunkte
- Mitarbeitende der Gemeinde Unterpremstätten werden als Organe des Finanzamtes Graz‑Umgebung eingesetzt, um Einheitswerte für Grund‑ und Betriebsgrundstücke zu ermitteln.
- Die Mitwirkung ist auf Wirtschaftseinheiten oder Betriebsgrundstücke beschränkt, die vollständig im Gemeindegebiet Unterpremstätten liegen.
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