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FinanzOnline‑Erklärungsverordnung – Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
Verordnung vom 27.12.2006

Zusammenfassung

Die FinanzOnline‑Erklärungsverordnung verpflichtet Steuerpflichtige, ihre Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassenden Meldungen und Einkommen‑, Körperschaft‑ und Umsatzsteuererklärungen über das Online‑Portal FinanzOnline einzureichen, sofern sie über die notwendige technische Ausstattung verfügen.
Bundesministerium für Finanzen12/27/2006XXIII
Steuern
Finanzen
Digitalisierung der Verwaltung

Zusammenfassung

Die FinanzOnline‑Erklärungsverordnung verpflichtet Steuerpflichtige, ihre Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassenden Meldungen und Einkommen‑, Körperschaft‑ und Umsatzsteuererklärungen über das Online‑Portal FinanzOnline einzureichen, sofern sie über die notwendige technische Ausstattung verfügen.

Schwerpunkte

  • Steuerpflichtige müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen und Einkommen‑, Körperschaft‑ und Umsatzsteuererklärungen über das Online‑Portal FinanzOnline einreichen.
  • Eine elektronische Übermittlung ist nur zulässig, wenn der Steuerpflichtige über einen Internet‑Anschluss verfügt und sein Unternehmen wegen Überschreiten der Umsatzgrenze zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet ist.
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