Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 – Webservice‑Erweiterung & Einbindung von Bilanzbuchhaltern
Verordnung vom 27.12.2006Zusammenfassung
Die 2006‑FinanzOnline‑Verordnung wird um drei Punkte ergänzt: Sie gilt nun auch für Webservice‑Datenübermittlungen, Bilanzbuchhalter und deren Gesellschaften werden in das Gewerberegister sowie das Mitgliederverzeichnis aufgenommen und müssen Änderungen innerhalb einer Woche melden, und die neuen Regelungen treten am 1. Jänner 2007 in Kraft, wobei Datenübertragungen erst nach Vorliegen technischer Voraussetzungen zulässig sind.Bundesministerium für Finanzen12/27/2006XXIII
Informatik
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 2006‑FinanzOnline‑Verordnung wird um drei Punkte ergänzt: Sie gilt nun auch für Webservice‑Datenübermittlungen, Bilanzbuchhalter und deren Gesellschaften werden in das Gewerberegister sowie das Mitgliederverzeichnis aufgenommen und müssen Änderungen innerhalb einer Woche melden, und die neuen Regelungen treten am 1. Jänner 2007 in Kraft, wobei Datenübertragungen erst nach Vorliegen technischer Voraussetzungen zulässig sind.Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich der Verordnung wird auf die Datenübermittlung mittels Webservice ausgeweitet.
- Bilanzbuchhalter und Bilanzbuchhaltergesellschaften werden in das Gewerberegister bzw. das Mitgliederverzeichnis aufgenommen; Änderungen müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
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