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Bluetongue‑Bekämpfungs‑Verordnung (BTB‑V) – Tierseuchenkontrolle Verordnung vom 12/27/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/27/2006XXIII
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die BTB‑V regelt Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern, legt Zuständigkeiten fest und definiert Schutzzonen sowie Überwachungszonen, die bei Verdacht oder Ausbruch aktiviert werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert ihren Anwendungsbereich: Sie gilt für alle Wiederkäuer, bei Verdacht oder bestätigtem Ausbruch der Blauzungenkrankheit.
  • Bei Verdacht muss der amtliche Tierarzt sofort Tierzählungen durchführen, Vektor‑Gefahren prüfen und klinische Untersuchungen anordnen.
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Rauch-Kallat Maria

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