Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt St. Pölten (Projektzeitraum‑ und Programmfestlegung) Verordnung vom 12/27/2006
Bundesministerium für Justiz12/27/2006XXIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regelungen für die Justizanstalt St. Pölten: Sie legt den Projektzeitraum von 2004 bis Ende 2008 fest und bestimmt, dass das Projektprogramm für 2006 auch für 2007 gilt. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Projektzeitraum für die Justizanstalt St. Pölten wird auf den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis zum 31. Dezember 2007 festgelegt.
- Das für das Finanzjahr 2006 vorgesehene Projektprogramm gilt außerdem für das Finanzjahr 2007.
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