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Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt St. Pölten (Projektzeitraum‑ und Programmfestlegung)
Verordnung vom 27.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regelungen für die Justizanstalt St. Pölten: Sie legt den Projektzeitraum von 2004 bis Ende 2008 fest und bestimmt, dass das Projektprogramm für 2006 auch für 2007 gilt. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2007 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz12/27/2006XXIII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regelungen für die Justizanstalt St. Pölten: Sie legt den Projektzeitraum von 2004 bis Ende 2008 fest und bestimmt, dass das Projektprogramm für 2006 auch für 2007 gilt. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Projektzeitraum für die Justizanstalt St. Pölten wird auf den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis zum 31. Dezember 2007 festgelegt.
  • Das für das Finanzjahr 2006 vorgesehene Projektprogramm gilt außerdem für das Finanzjahr 2007.
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