Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/8/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Azofarbstoffverordnung 2004, indem sie den Einsatz von Azofarbstoffen auf Produkte beschränkt, die mit Haut oder Schleimhäuten in Kontakt kommen, und bestimmte Paragraphen streicht bzw. umnummeriert.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Geltungsbereich von Azofarbstoffen: Sie dürfen nur in Produkten verwendet werden, die mit Haut oder Schleimhäuten in Berührung kommen – insbesondere Hygieneartikel (z. B. Windeln) und Textil‑ bzw. Lederspielzeug für Kinder bis 14 Jahre.
- Der bisherige § 3 wird vollständig gestrichen.
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