Erhöhung des Lohnzuschlags für Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsbeiträge ab 2007
Verordnung vom 27.12.2006Zusammenfassung
Die Verordnung 521/2006 erhöht den Lohnzuschlag für Bauarbeiter‑Urlaub und -Abfertigung im Jahr 2007 auf das 1,3‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2007; für Zeiträume davor bleibt die alte Regelung wirksam.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/27/2006XXIII
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 521/2006 erhöht den Lohnzuschlag für Bauarbeiter‑Urlaub und -Abfertigung im Jahr 2007 auf das 1,3‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2007; für Zeiträume davor bleibt die alte Regelung wirksam.Schwerpunkte
- Der Lohnzuschlag wird für das Jahr 2007 auf das 1,3‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns festgelegt.
- Ein neuer Absatz 8 wird eingefügt, der die Geltung der alten Fassung von § 3 für Zeiträume vor dem 1. Jänner 2007 regelt.
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