Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 legt zwölf Grundimpfungen fest, definiert besondere Fälle wie Tollwut‑Impfungen für gefährdete Berufe und bioterroristische Schutzimpfungen und ersetzt die frühere Regelung von 2003.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/28/2006XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 legt zwölf Grundimpfungen fest, definiert besondere Fälle wie Tollwut‑Impfungen für gefährdete Berufe und bioterroristische Schutzimpfungen und ersetzt die frühere Regelung von 2003.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert als empfohlene Grundimpfungen zwölf Impfstoffe, darunter Diphtherie, Masern, Polio und Tetanus.
- Eine Tollwut‑Impfung gilt als empfohlene Impfung, wenn sie vorab (praeexpositionell) für Personen in gefährdeten Berufen verabreicht wird.
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