Bundesministerium für Landesverteidigung12/28/2006XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2007 sämtliche Bezüge, Zulagen und Prämien für militärische Anspruchsberechtigte fest und hebt die frühere Regelung von 2006 auf.Schwerpunkte
- Festlegung der Grundbezüge (Bezugssatz) für verschiedene Dienstgrade und Personengruppen.
- Einführung von Monatsgeld, das je nach Dienstgrad und Dienstzeit gestaffelt ist.
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