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Höhe des Grundbetrages im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst Verordnung vom 12/28/2006
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Bundesministerium für Landesverteidigung12/28/2006XXIII
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Auslandseinsatz‑Präsenz­dienst‑Personal der österreichischen Bundeswehr fest, welcher Grundbetrag je nach Dienstgrad zu zahlen ist. Sie tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft und ersetzt die vorherige Regelung von 2006.

Schwerpunkte

  • Der Grundbetrag für das Auslandseinsatz‑Präsenz­dienst‑Personal wird nach Dienstgrad gestaffelt – vom Rekrut (1.308,35 €) bis zum General (5.662,89 €).
  • Die festgelegten Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2007.
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