Bundesministerium für Landesverteidigung12/28/2006XXIII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst‑Personal der österreichischen Bundeswehr fest, welcher Grundbetrag je nach Dienstgrad zu zahlen ist. Sie tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft und ersetzt die vorherige Regelung von 2006.Schwerpunkte
- Der Grundbetrag für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst‑Personal wird nach Dienstgrad gestaffelt – vom Rekrut (1.308,35 €) bis zum General (5.662,89 €).
- Die festgelegten Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2007.
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