<!--[-->Änderung der Kosmetikverordnung – Verbot gefährlicher Stoffe und neue UV‑Filter‑Regelungen<!--]-->
Änderung der Kosmetikverordnung – Verbot gefährlicher Stoffe und neue UV‑Filter‑Regelungen Verordnung vom 2/8/2006
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/8/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 53/2006 verschärft die Kosmetikverordnung: Sie verbietet bestimmte Chemikalien, legt zulässige UV‑Filter fest und gibt kurze Übergangsfristen für einige Stoffe. Zudem wird die Stoffliste in den Anlagen erweitert und aktualisiert.

Schwerpunkte

  • Es ist verboten, kosmetischen Mitteln die in § 3 Z 8 LMSVG genannten Stoffe aus Anlage 1 zuzufügen.
  • Für kosmetische Mittel nach § 3 Z 8 LMSVG sind nur die UV‑Filter aus Anlage 4 zulässig, sofern die dort genannten Bedingungen erfüllt werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.