<!--[-->Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung – Zulässige Eingriffe bei Nutztieren<!--]-->
Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung – Zulässige Eingriffe bei Nutztieren
Verordnung vom 29.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 530/2006 ergänzt die 1. Tierhaltungsverordnung um Regelungen zu zulässigen Eingriffen bei Nutztieren. Kastrationen dürfen nur nach wirksamer Betäubung durch Tierärzte oder zugelassene Viehschneider durchgeführt werden, und das Enthornen von Milchziegen‑Kitzen ist bis zum 31. Dezember 2010 erlaubt, ebenfalls nur nach Betäubung.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/29/2006XXIII
Tierschutz
Landwirtschaft
Veterinärrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 530/2006 ergänzt die 1. Tierhaltungsverordnung um Regelungen zu zulässigen Eingriffen bei Nutztieren. Kastrationen dürfen nur nach wirksamer Betäubung durch Tierärzte oder zugelassene Viehschneider durchgeführt werden, und das Enthornen von Milchziegen‑Kitzen ist bis zum 31. Dezember 2010 erlaubt, ebenfalls nur nach Betäubung.

Schwerpunkte

  • Kastration von Nutztieren ist nur erlaubt, wenn sie von einem Tierarzt oder einem nach der Gewerbeordnung berechtigten Viehschneider nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird.
  • Enthornung von weiblichen Kitzen in Milchziegenbetrieben ist bis zu einem Alter von vier Wochen erlaubt, jedoch nur bis zum 31. Dezember 2010 und ausschließlich nach wirksamer Betäubung durch einen Tierarzt.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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