Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/29/2006XXIII
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2007 neue Beitragssätze und Beitragsgrundlagen für die Bauern‑Sozialversicherung und die Beamten‑Krank‑ und Unfallversicherung fest.Schwerpunkte
- Für das Kalenderjahr 2007 werden neue Hundertsätze für die Bauern‑Sozialversicherung festgelegt, die von 15,36563 % bis 2,45424 % reichen.
- Ab dem 1. Jänner 2007 wird die monatliche Mindestbeitragsgrundlage auf 576 € und die Höchstbeitragsgrundlage auf 3 840 € festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
