<!--[-->Aufwertung und Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge 2007<!--]-->
Aufwertung und Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge 2007 Verordnung vom 12/29/2006
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Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/29/2006XXIII
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2007 neue Beitragssätze und Beitragsgrundlagen für die Bauern‑Sozialversicherung und die Beamten‑Krank‑ und Unfallversicherung fest.

Schwerpunkte

  • Für das Kalenderjahr 2007 werden neue Hundertsätze für die Bauern‑Sozialversicherung festgelegt, die von 15,36563 % bis 2,45424 % reichen.
  • Ab dem 1. Jänner 2007 wird die monatliche Mindestbeitragsgrundlage auf 576 € und die Höchstbeitragsgrundlage auf 3 840 € festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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Haubner Ursula

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4 - Oberösterreich



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