<!--[-->Befristete Beschäftigung von Ausländern im Salzburger Wintertourismus (2007)<!--]-->
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Salzburger Wintertourismus (2007)
Verordnung vom 29.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 90 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Salzburger Wintertourismus fest. Die Bewilligungen dürfen maximal 24 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2007 enden. EU‑Staatsangehörige mit Übergangsbestimmungen erhalten Vorrang.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/29/2006XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 90 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Salzburger Wintertourismus fest. Die Bewilligungen dürfen maximal 24 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2007 enden. EU‑Staatsangehörige mit Übergangsbestimmungen erhalten Vorrang.

Schwerpunkte

  • Ein Kontingent von 90 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Salzburger Wintertourismus wird festgelegt.
  • Weitere Beschäftigungsbewilligungen können erteilt werden, solange das Gesamtkontingent nicht überschritten wird; jede Bewilligung darf maximal 24 Wochen dauern und muss vor dem 15. Mai 2007 enden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.