Befristete Beschäftigung von Ausländern im Salzburger Wintertourismus (2007) Verordnung vom 12/29/2006
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/29/2006XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 90 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Salzburger Wintertourismus fest. Die Bewilligungen dürfen maximal 24 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2007 enden. EU‑Staatsangehörige mit Übergangsbestimmungen erhalten Vorrang.Schwerpunkte
- Ein Kontingent von 90 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Salzburger Wintertourismus wird festgelegt.
- Weitere Beschäftigungsbewilligungen können erteilt werden, solange das Gesamtkontingent nicht überschritten wird; jede Bewilligung darf maximal 24 Wochen dauern und muss vor dem 15. Mai 2007 enden.
Dokumente (PDFs)
