<!--[-->Verordnung zur Verhinderung von Geflügelpest – Überwachungszone Kärnten/Steiermark<!--]-->
Verordnung zur Verhinderung von Geflügelpest – Überwachungszone Kärnten/Steiermark Verordnung vom 2/13/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/13/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 richtet in Teilen Kärntens und der Steiermark eine Überwachungszone ein, um das Einschleppen der Geflügelpest aus Slowenien zu verhindern. Sie legt strenge Halte‑, Transport‑ und Meldepflichten für Geflügel fest und verbietet Tierausstellungen sowie die Jagd auf Wildvögel.

Schwerpunkte

  • Haustiere gehaltene Vögel müssen dauerhaft in Stallungen oder zumindest in geschlossenen, oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen gehalten werden, um Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot zu vermeiden.
  • In gemischten Hausgeflügelhaltungen muss Enten‑ und Gänsebestand von anderem Geflügel getrennt werden, sodass kein direkter oder indirekter Kontakt möglich ist.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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