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Anpassung des Verbraucherpreisindex an öffentliche Dienstlöhne (max. 1 % Jahressteigerung) Verordnung vom 2/14/2006
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/14/2006XXII
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ändert § 12 Abs. 1 der Regelung zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes: Seit 2003 wird der Basiswert jährlich mit dem für den öffentlichen Dienst geltenden Valorisierungssatz, höchstens jedoch mit 1 %, angepasst.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert den letzten Satz von § 12 Abs. 1 der bestehenden Regelung.
  • Seit dem Jahr 2003 wird der Basiswert jährlich mit dem für die Bezüge des öffentlichen Dienstes maßgeblichen Valorisierungssatz angepasst.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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