Zusammenfassung
Die vierte Novelle zur Führerscheingesetz‑Gesundheitsverordnung streicht einige Ziffern, führt eine sofortige Meldepflicht für verkehrspsychologische Untersuchungen ein und legt einen Kostenersatz von 60 € für die Überprüfung von Standorten fest. Zudem wird eine Sonderregelung für bestimmte ältere Fahrer mit einer einzigen funktionierenden Sehkraft eingeführt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/15/2006XXII
Verkehr
Gesundheit
Zusammenfassung
Die vierte Novelle zur Führerscheingesetz‑Gesundheitsverordnung streicht einige Ziffern, führt eine sofortige Meldepflicht für verkehrspsychologische Untersuchungen ein und legt einen Kostenersatz von 60 € für die Überprüfung von Standorten fest. Zudem wird eine Sonderregelung für bestimmte ältere Fahrer mit einer einzigen funktionierenden Sehkraft eingeführt.Schwerpunkte
- Der Paragraph 6 verliert eine bisherige Ziffer, wodurch die entsprechende Vorgabe entfällt.
- Eine weitere Ziffer im Paragraph 17 wird gestrichen.
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