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Geflügelpest‑Risikoverordnung 2006 – Schutzmaßnahmen gegen Einschleppung durch Wildvögel
Verordnung vom 15.02.2006

Zusammenfassung

Die Geflügelpest‑Risikoverordnung 2006 legt für den Zeitraum 15. Februar bis 30. April 2006 besondere Schutzmaßnahmen in Risikogebieten fest, um die Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu verhindern.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/15/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Geflügelpest‑Risikoverordnung 2006 legt für den Zeitraum 15. Februar bis 30. April 2006 besondere Schutzmaßnahmen in Risikogebieten fest, um die Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu verhindern.

Schwerpunkte

  • Haustiere‑Vögel müssen in geschlossenen Stallungen gehalten werden, damit kein Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot entsteht. Ausnahmen sind nur nach amtstierärztlicher Untersuchung und serologischer Kontrolle von mindestens zehn Tieren pro Bestand erlaubt; die Blutproben dürfen erst ab dem 1. April 2006 genommen werden.
  • Die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kann Veranstaltungen untersagen oder nur unter bestimmten Auflagen zulassen, wenn die epidemiologische Lage es erfordert.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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