Frauenförderungsplan 2006 – Gleichstellung im Bundesministerium für soziale Sicherheit Verordnung vom 1/12/2006
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz1/12/2006XXII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für soziale Sicherheit fest, definiert Ziele zur Chancengleichheit und enthält zahlreiche Maßnahmen zu Gleichbehandlung, Kinderbetreuung, Teilzeit, Weiterbildung, Karriereplanung und Zielvorgaben bis 2007.Schwerpunkte
- Der Plan definiert klare Ziele, darunter Chancengleichheit, Bewusstseinsbildung und die Reduktion von Benachteiligungen aufgrund von Familienpflichten.
- Gleichbehandlung wird in die Organisationsentwicklung eingebunden: Mentoring‑Programme und Personalplanung sollen Frauenförderung systematisch berücksichtigen.
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