<!--[-->Einführung des Sonderabschlusses MAS für frühere Absolventen des Master‑Lehrgangs Supervision<!--]-->
Einführung des Sonderabschlusses MAS für frühere Absolventen des Master‑Lehrgangs Supervision Verordnung vom 2/16/2006
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur2/16/2006XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt § 7 und legt fest, dass Absolventen des Masterlehrgangs „Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung“, die vor dem 1. Nov 2004 zugelassen wurden, bis zum 31. Aug 2006 den akademischen Grad MAS erhalten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Satz wird zu § 7 hinzugefügt, der festlegt, dass Absolventinnen und Absolventen des Masterlehrgangs „Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung“, die vor dem 1. November 2004 zugelassen wurden, bis zum 31. August 2006 den akademischen Grad MAS erhalten.
  • Der neue akademische Grad heißt „Master of Advanced Studies (Supervision)“, abgekürzt MAS, und wird ausschließlich für die genannte Übergangsgruppe vergeben.
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