Verordnung zur Bezeichnung von Lehrgängen und Abschlüssen im Bereich Psychosoziale Beratung (2006)
Verordnung vom 16.02.2006Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 erlaubt der ARGE Bildungsmanagement Wien, ihren fünf‑semestrigen Ausbildungslehrgang und den sechs‑semestrigen Masterlehrgang in Psychosozialer Beratung als Lehrgänge universitären Charakters zu bezeichnen. Absolvent*innen erhalten die Berufsbezeichnungen "Akademische Psychosoziale Beraterin" bzw. "Akademischer Psychosozialer Berater" und den akademischen Grad MSc in Counseling. Die Regelung gilt vom 1. März 2006 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur2/16/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 erlaubt der ARGE Bildungsmanagement Wien, ihren fünf‑semestrigen Ausbildungslehrgang und den sechs‑semestrigen Masterlehrgang in Psychosozialer Beratung als Lehrgänge universitären Charakters zu bezeichnen. Absolvent*innen erhalten die Berufsbezeichnungen "Akademische Psychosoziale Beraterin" bzw. "Akademischer Psychosozialer Berater" und den akademischen Grad MSc in Counseling. Die Regelung gilt vom 1. März 2006 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die ARGE Bildungsmanagement Wien darf den fünf‑semestrigen Ausbildungslehrgang "Psychosoziale Beratung/Lebens- und Sozialberatung" als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Absolventinnen des Ausbildungslehrgangs erhalten die Berufsbezeichnung "Akademische Psychosoziale Beraterin", Absolventen die Bezeichnung "Akademischer Psychosozialer Berater".
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