Verordnung zur Bezeichnung von Lehrgängen und Abschlüssen im Bereich Psychosoziale Beratung (2006) Verordnung vom 2/16/2006
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur2/16/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 erlaubt der ARGE Bildungsmanagement Wien, ihren fünf‑semestrigen Ausbildungslehrgang und den sechs‑semestrigen Masterlehrgang in Psychosozialer Beratung als Lehrgänge universitären Charakters zu bezeichnen. Absolvent*innen erhalten die Berufsbezeichnungen "Akademische Psychosoziale Beraterin" bzw. "Akademischer Psychosozialer Berater" und den akademischen Grad MSc in Counseling. Die Regelung gilt vom 1. März 2006 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die ARGE Bildungsmanagement Wien darf den fünf‑semestrigen Ausbildungslehrgang "Psychosoziale Beratung/Lebens- und Sozialberatung" als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Absolventinnen des Ausbildungslehrgangs erhalten die Berufsbezeichnung "Akademische Psychosoziale Beraterin", Absolventen die Bezeichnung "Akademischer Psychosozialer Berater".
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