Zusammenfassung
Die 72. Verordnung von 2006 führt den 17. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags in Kraft und hebt alte Monographien auf.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/17/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 72. Verordnung von 2006 führt den 17. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags in Kraft und hebt alte Monographien auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.01, wird in Kraft gesetzt.
- Alle Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches (5. Auflage 2005) sowie des Österreichischen Arzneibuches, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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