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Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006 – Präventionsmaßnahmen gegen Vogelgrippe
Verordnung vom 17.02.2006

Zusammenfassung

Die Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006 legt ein Meldesystem für Geflügelhalter*innen fest, verlangt amtstierärztliche Kontrollen bei Veranstaltungen und definiert besondere Haltungsauflagen in definierten Risikogebieten. Sie enthält zudem Meldepflichten bei Verdachtsanzeichen und ein Jagdverbot auf Wildvögel. Die Verordnung war vom 17. Februar 2006 bis zum 31. Mai 2006 gültig.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/17/2006XXII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006 legt ein Meldesystem für Geflügelhalter*innen fest, verlangt amtstierärztliche Kontrollen bei Veranstaltungen und definiert besondere Haltungsauflagen in definierten Risikogebieten. Sie enthält zudem Meldepflichten bei Verdachtsanzeichen und ein Jagdverbot auf Wildvögel. Die Verordnung war vom 17. Februar 2006 bis zum 31. Mai 2006 gültig.

Schwerpunkte

  • Alle Halter*innen von Geflügel (z. B. Hühner, Enten, Gänse, Tauben) müssen ihre Bestände innerhalb einer Woche nach Aufnahme bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden – schriftlich oder online.
  • Veranstaltungen, bei denen Geflügel ausgestellt, gehandelt oder gezeigt wird (Märkte, Ausstellungen, Wettbewerbe), müssen mindestens eine Woche vorher amtstierärztlich überwacht und bei der Bezirksbehörde angezeigt werden.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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