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Schutzmaßnahmen gegen Verdachtsfälle von Geflügelpest bei Wildvögeln
Verordnung vom 20.02.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Schutzzonen fest und regelt dort strengere Haltungs‑ und Transportvorschriften für Geflügel, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/20/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Schutzzonen fest und regelt dort strengere Haltungs‑ und Transportvorschriften für Geflügel, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Schwerpunkte

  • Die Gebiete, die in Anhang A aufgeführt sind, werden als Schutzzone erklärt.
  • Die Bezirksverwaltungsbehörde muss alle Geflügelhaltungsbetriebe kontrollieren, klinische Untersuchungen und Probenentnahmen durchführen sowie Aufzeichnungen darüber führen.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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