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Schutzmaßnahmen gegen Verdachtsfälle von Geflügelpest bei Wildvögeln Verordnung vom 2/20/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/20/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Schutzzonen fest und regelt dort strengere Haltungs‑ und Transportvorschriften für Geflügel, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Schwerpunkte

  • Die Gebiete, die in Anhang A aufgeführt sind, werden als Schutzzone erklärt.
  • Die Bezirksverwaltungsbehörde muss alle Geflügelhaltungsbetriebe kontrollieren, klinische Untersuchungen und Probenentnahmen durchführen sowie Aufzeichnungen darüber führen.
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Rauch-Kallat Maria

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