Änderung der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006 – flächendeckendes Risikogebiet Verordnung vom 2/20/2006
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/20/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 77/2006 ersetzt den alten Anhang A der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung und definiert das gesamte Bundesgebiet als Risikogebiet, wirksam ab dem 18. Februar 2006.Schwerpunkte
- Der bisherige Anhang A der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung wird durch einen neuen Anhang ersetzt.
- Der neue Anhang legt fest, dass das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit besonderen Risikofaktoren für die Geflügelpest gilt.
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