<!--[-->Änderung der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006 – flächendeckendes Risikogebiet<!--]-->
Änderung der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006 – flächendeckendes Risikogebiet
Verordnung vom 20.02.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 77/2006 ersetzt den alten Anhang A der GeflügelpestRisikogebietsverordnung und definiert das gesamte Bundesgebiet als Risikogebiet, wirksam ab dem 18. Februar 2006.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/20/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 77/2006 ersetzt den alten Anhang A der GeflügelpestRisikogebietsverordnung und definiert das gesamte Bundesgebiet als Risikogebiet, wirksam ab dem 18. Februar 2006.

Schwerpunkte

  • Der bisherige Anhang A der GeflügelpestRisikogebietsverordnung wird durch einen neuen Anhang ersetzt.
  • Der neue Anhang legt fest, dass das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit besonderen Risikofaktoren für die Geflügelpest gilt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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