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Kontingent für befristete Ausländerarbeitsplätze in Land‑ und Forstwirtschaft (2006)
Verordnung vom 13.01.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 4 540 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt nach Bundesländern. Bewilligungen dürfen höchstens sechs Monate dauern und müssen bis spätestens 31. Dezember 2006 enden; die Verordnung selbst läuft am 30. November 2006 aus.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/13/2006XXII
Arbeitsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 4 540 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt nach Bundesländern. Bewilligungen dürfen höchstens sechs Monate dauern und müssen bis spätestens 31. Dezember 2006 enden; die Verordnung selbst läuft am 30. November 2006 aus.

Schwerpunkte

  • Ein Kontingent von insgesamt 4 540 befristeten Arbeitsplätzen für Ausländer in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
  • Beschäftigungsbewilligungen dürfen höchstens sechs Monate dauern und müssen spätestens am 31. Dezember 2006 enden.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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