<!--[-->Schutz‑ und Überwachungsmaßnahmen gegen Geflügelpest bei Wildvögeln (2006)<!--]-->
Schutz‑ und Überwachungsmaßnahmen gegen Geflügelpest bei Wildvögeln (2006)
Verordnung vom 22.02.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Schutz‑ und Überwachungszonen fest, um die Ausbreitung einer hochpathogenen Vogelgrippe von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern. Sie regelt Meldepflichten, Kontrollen in betroffenen Betrieben und Verbote für Transport und Handel von Geflügelprodukten.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/22/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Landwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Schutz‑ und Überwachungszonen fest, um die Ausbreitung einer hochpathogenen Vogelgrippe von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern. Sie regelt Meldepflichten, Kontrollen in betroffenen Betrieben und Verbote für Transport und Handel von Geflügelprodukten.

Schwerpunkte

  • Meldepflicht: Jeder Verdachtsfall von Geflügelpest bei Wildvögeln muss vom Referenzlabor und dem zuständigen Landeshauptmann gemeldet werden.
  • Einrichtung von Schutz‑ und Überwachungszonen: Sobald ein Ausbruch bestätigt ist, werden Gebiete als Schutzzone (strenge Maßnahmen) oder Überwachungszone (weniger strenge Maßnahmen) deklariert.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.